In den Zulassungen werden die Kriterien erfasst, die einer bauaufsichtlichen Überwachung standhalten müssen. Für matriXpoint gelten daher folgende Bedingungen:
Die maximale Scheibengröße liegt bei 2000 x 3200 mm, die Bohrloch-Abstände vom Glasrand betragen mindestens 80 mm, maximal jedoch 500 mm. Um die Qualitätsanforderung an die Halter und das verwendete Glas zu gewährleisten, sind die Anforderungen an die Punkthalter in CAD-Zeichnungen und Produkt-Datenblättern hinterlegt. Durch eine regelmäßige Überwachung wird eine gleichmäßig hohe Qualität gewährleistet.
Für das verwendete Glas gelten die entsprechenden Normen und die Bestimmungen der Bauregelliste. Toleranzen und Ausbildungen der Bohrlöcher sind ebenfalls in Datenblättern hinterlegt.
Das System matriXpoint ist zugelassen für eine Gebäudehöhe bis 100 Meter.
Ausschreibung matriXpoint
Montageanleitung
Zulassung Senkkopfhalter Z-70.2-79
Zulassung Tellerkopfhalter Z-70.2-80